Zugang zu modernen Produkten und Dienstleistungen für Alle: Neue Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg formiert sich
Magdeburg. Ob Bankautomat, Fahrkartenkauf, Online-Shop oder das Smartphone als täglicher Begleiter: Wenn digitale Produkte und Dienstleistungen nicht barrierefrei sind, werden Menschen ausgeschlossen. Genau hier setzt die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF) an. Die gemeinsame Behörde der 16 Bundesländer hat ihre bundesweite Tätigkeit im September 2025 aufgenommen und überwacht seitdem die Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Mit dem BFSG hat Deutschland erstmals verbindliche Vorgaben geschaffen, um den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen zu verbessern und Teilhabe zu stärken. In der Bundesrepublik lebten im Jahr 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten schweren Behinderung. Gleichzeitig verändert sich die Altersstruktur der Gesellschaft: der Anteil älterer Menschen und damit auch der Menschen mit Einschränkungen wird in den kommenden Jahren weiter steigen.
Welche Bedeutung der neuen Behörde deshalb zukommt, wurde beim Besuch der Sozialministerin Petra Grimm-Benne in der MLBF in Magdeburg deutlich. Im Mittelpunkt stand der Aufbau der Behörde, erste Prüfprozesse und die Frage, was die neuen Anforderungen im Alltag konkret für Unternehmen und Nutzende bedeuten.
„Es ist ein Erfolg für Sachsen-Anhalt, dass es gelungen ist, die länderübergreifende Marktüberwachungsstelle in Magdeburg anzusiedeln. Die Gründung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zu einer barrierefreien Gesellschaft. Barrierefreiheit ist längst kein Nischenthema mehr. Menschen mit Behinderungen oder im hohen Alter müssen Produkte und Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen können“, sagte die Sozialministerin.
Die MLBF überwacht die Umsetzung der barrierefreiheitsspezifischen Regelungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem PCs, Tablets, Smartphones, Smart-TVs, E‑Book‑Lesegeräte sowie Automaten wie Bank- und Fahrkartenautomaten; außerdem digitale Dienstleistungen, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, im Bankensektor und in der Personenbeförderung.
Robert Richard, Vorstand der MLBF, erklärt: „Damit die Ziele des BFSG im Alltag ankommen, braucht es klare Maßstäbe – und eine Stelle, die hinschaut, nachfasst und konsequent begleitet. Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern Teil guter und verantwortungsvoller Gestaltung – bei Produkten wie bei Dienstleistungen. Wir erleben, dass viele Unternehmen diesen Anspruch ernst nehmen und den Mehrwert erkannt haben. Unser Auftrag ist es, den gesetzlichen Rahmen verlässlich umzusetzen: Wir prüfen und greifen ein, wenn Anforderungen nicht erfüllt werden. Entscheidend ist, dass Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird – damit Angebote für alle Menschen gleichermaßen zugänglich und nutzbar sind.“
So arbeitet die Marktüberwachung
Die MLBF arbeitet auf zwei Wegen: Einerseits reaktiv auf Basis von Meldungen – dazu zählen Beschwerden und Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenso wie gesetzlich vorgesehene Mitteilungen von Wirtschaftsakteuren. Andererseits aktiv entlang mehrjähriger Marktüberwachungsstrategien, die dort Schwerpunkte setzen, wo der Handlungsbedarf am größten ist – unter anderem auf Grundlage von Risikoabwägungen, technischem Wandel und erkennbaren Trends. Die Marktüberwachungsstrategien für die kommenden vier Jahre liegen vor und bilden eine belastbare Grundlage für das konkrete Handeln in der nächsten Phase.
Aktuell liegt der Schwerpunkt auf dem abschließenden Aufbau der organisatorischen und fachlichen Grundlagen sowie auf der Bearbeitung von fast 700 eingegangenen Meldungen. Diese betreffen u.a. auch die Bewertung möglicher Nichtkonformitäten, grundlegender Änderungen, die erforderlich wären, um Barrierefreiheit herzustellen, und geltend gemachter unverhältnismäßiger Belastungen durch Wirtschaftsakteure.
Live-Demonstration: „Mein Handy ist nicht Luxus – es ist mein Zugang“
in besonderer Programmpunkt beim Besuch von Sozialministerin Grimm-Benne war eine Live-Demonstration durch Jakob Kwietniewski, Mitarbeitender der MLBF und seit Geburt an blind. Er zeigte, wie zentral das Smartphone für Menschen mit Sehbeeinträchtigung ist – als Navigationshilfe, Zugang zu Banking, Kommunikation, Arbeit und alltäglichen Informationen. Und er machte deutlich, wie schnell aus „praktisch“ ein „unbenutzbar“ wird, wenn Apps, Geräte oder Prozesse nicht barrierefrei gestaltet sind.
„Für mich ist das Handy nicht einfach ein Gerät – es ist mein Schlüssel zur Selbstständigkeit. Ich kann damit Wege finden, Tickets kaufen, Bankgeschäfte erledigen, mit Kolleginnen und Kollegen arbeiten. Wenn eine App nicht mit Screenreader funktioniert oder ein Update Barrieren einbaut, geht es nicht um Komfort, sondern darum, ob ich überhaupt teilhaben kann. Das BFSG macht diesen Anspruch endlich verbindlich. Arbeiten bei der MLBF ist deshalb für mich eine Herzensangelegenheit. Ich bin sehr stolz, Teil eines vielseitigen Teams zu sein, wo Praxis durch Betroffenheit und Gesetz Hand in Hand gehen“, so Jakob Kwietniewski.
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