Ihr Antrag nach Paragraf 32 Absatz 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher das Recht, einen Antrag nach Paragraf 32 Absatz 1 BFSG zu stellen.

Dies ist möglich, wenn Sie geltend machen, dass ein Anbieter (Wirtschaftsakteur) gegen das BFSG verstößt und Sie das jeweilige Produkt oder die Dienstleistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Wir prüfen dann, ob Maßnahmen gegen den Anbieter eingeleitet werden können.

Stellen Sie einen Antrag, wird ein Verwaltungsverfahren eröffnet. Dieses endet mit einem schriftlichen Bescheid. In diesem Bescheid teilen wir Ihnen unsere endgültige Entscheidung über Ihren Antrag mit.

Wenn Sie kein Verwaltungsverfahren eröffnen möchten, können Sie uns Ihr Anliegen stattdessen über das Formular Meldung von Barrieren mitteilen.

Weitere Informationen zum BFSG und zu den Rechten von Verbraucherinnen und Verbraucher haben, finden Sie auf unserer Seite Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher.





Hinweis: Je detaillierter Sie hier die Informationen zur Barriere schildern können, desto eher ist es uns möglich, Ihrem Anliegen vollumfänglich nachzugehen.


Maximal 30 MB und nur Dateien im Format JPG, PNG, PDF erlaubt

Mit dem Klick auf „Weiter“ wird Ihr Formular noch nicht abgeschickt. Sie werden auf eine Kontrollseite geleitet. Dort können Sie Ihre Eingaben überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.